Schulpflicht in Deutschland

In jedem Land sind die Regelungen zum Thema Schule unterschiedlich.

In Deutschland ist die exakte Bestimmung von Beginn und Ende der Schulpflicht Ländersache. Ab einem bestimmten Alter beginnt diese Pflicht, sich täglich unter der Woche mehrere Stunden in einem Gebäude aufzuhalten, was den Namen „Schule" trägt.

 

Nach Art. 7 Abs. 1 GG steht „Das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates. Die sogenannten Schulgesetze regeln die Durchführung und nicht selten wird bei der Durchsetzung die Polizei oder sogar das Jugendamt eingesetzt, sollte sich jemand weigern.

 

 


Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Modelle. Die sogenannte Vollzeitschulpflicht muss 9 bzw. 10 Jahre erfüllt werden. Nach dem Ablauf dieser Vollzeitschulpflicht tritt dann ggf. die Berufssschulpflicht in Kraft. Diese wird nur dann ausgesetzt, wenn beispielsweise ein Schüler die Berufsschule nicht mehr besuchen kann oder darf.

 

 

Die längste Schulpflicht liegt bei 12 Jahren Anwesenheit in einer Schule und ggf. anschließender („Verwahrung" in einer) Berufsschule. 

Von Stichtagen und Zurückstellungsanträge

In den meisten Bundesländern beginnt die Schulpflicht bereits ab 5 Jahren, aber niemals älter als 7 Jahre. Hierfür nimmt man den sogenannten „Stichtag". Das bedeutet, dass alle Kinder, die bis zu einem Bundesland-spezifischen Stichtag eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden werden, schulpflichtig werden. Auf Wunsch der Eltern können Kinder auch früher eingeschult werden. In manchen Bundesländern muss allerdings erst einmal durch einen Psychologen attestiert werden, dass die Kinder bereits alt genug sind, um dem Unterricht folgen zu können.

 

Eltern, die Ihre Kinder nicht so früh einschulen möchten oder bei denen nicht sicher ist, dass sie bereits reif genug sind um am Unterricht teilnehmen können, können mittels eines Zurückstellungsantrag etwas länger schulfrei leben.

 

Das komplette Aussetzen der Schulpflicht ist so gut wie nicht möglich. Es sei denn es liegt eine Behinderung vor, das Kind gilt als „schwer erziehbar" oder hat eine Infektionskrankheit, die einen Schulbesuch ausschließt - oder aber andere schwerwiegende Gründe. Religiöse Gründe führen nicht zur Aussetzung der Schulpflicht, wie es in einigen Ländern der Fall ist. 


Welche Schulen erfüllen die Schulpflicht?

In Deutschland heißt „Schulpflicht" auch gleich räumliche Anwesenheitspflicht in staatlichen oder anerkannten privaten Schulen. Zwar wurde während der Corona-Zeit auf Online-Unterricht ausgewichen, doch langfristig bleiben die deutschen Gesetze streng.

 

Online-Unterricht ist grundsätzlich bisher nicht anerkannt, wenn der natürliche Aufenthaltsort des Kindes in Deutschland ist. Hausunterricht ist also untersagt. Es besteht in Deutschland Schulpflicht, keine Bildungspflicht.

 

Ja, selbst Klassenfahrten und die Bundesjugendspiele fallen unter die Schulpflicht.


Warum will der Staat unsere Kinder?

Die eventuelle Antwort hierzu könnte sich in der Verhaltenspsychologie finden.

John Broadus Watson, 1878–1958, amerikanischer Psychologe, schrieb dazu folgendes:

 

„Gebt mir ein Dutzend gesunde, gut gebaute Kinder und meine eigene, spezifizierte Welt, um sie darin großzuziehen, und ich garantiere, daß ich irgendeines aufs Geratewohl herausnehme und es so erziehe, daß es irgendein beliebiger Spezialist wird, zu dem ich es erwählen könnte – Arzt, Jurist, Künstler, Kaufmann, ja sogar Bettler und Dieb, ungeachtet seiner Talente, Neigungen, Absichten, Fähigkeiten und Herkunft seiner Vorfahren.”

 

(Quelle: https://www.spektrum.de/lexikon/psychologie/watson-john-broadus/16679)



In den nächsten Blogbeiträgen werden wir uns näher mit dem Thema Schulpflicht, Recht auf Bildung und den Ursprüngen der Schule beschäftigen.

Themenvorschläge und Fragen zum Thema können gerne an marketing@invia.schule geschickt werden.

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